Impressum

Impressum

Unser Impressum gilt für die Website www.hornung-group.de sowie für alle zugehörigen Online-Verzeichnisse und Social-Media-Kanäle.

Angaben gemäß § 5 TMG

Hornung Group
Inhaber: Sascha Hornung (Einzelunternehmer)

Wilhelm-Fischer-Straße 18
63454 Hanau

Kontakt

Telefon: 06181 – 3060188
E-Mail: info@hornung-group.de
Website: www.hornung-group.de

Umsatzsteuer-ID

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz:
DE344744742

Angaben zur Berufshaftpflichtversicherung

Name und Sitz des Versicherers:
Hiscox Versicherungen
Bernhard-Wicki-Str. 3
80636 München

Geltungsraum der Versicherung:
Deutschland

Redaktionell Verantwortlicher

Hornung Group
Sascha Hornung (Einzelunternehmer)

Wilhelm-Fischer-Straße 18
63454 Hanau

EU-Streitschlichtung

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit:
https://ec.europa.eu/consumers/odr

Unsere E-Mail-Adresse finden Sie im obigen Impressum.

Verbraucherstreitbeilegung / Universalschlichtungsstelle

Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Haftung für Inhalte

Als Diensteanbieter sind wir gemäß § 7 Abs.1 TMG für eigene Inhalte auf diesen Seiten nach den allgemeinen Gesetzen verantwortlich. Nach §§ 8 bis 10 TMG sind wir jedoch nicht verpflichtet, übermittelte oder gespeicherte fremde Informationen zu überwachen oder nach Umständen zu forschen, die auf eine rechtswidrige Tätigkeit hinweisen.

Bei Bekanntwerden entsprechender Rechtsverletzungen werden diese Inhalte umgehend entfernt.

Haftung für Links

Unser Angebot enthält Links zu externen Websites Dritter, auf deren Inhalte wir keinen Einfluss haben. Für diese fremden Inhalte übernehmen wir keine Gewähr. Bei Bekanntwerden von Rechtsverletzungen werden derartige Links umgehend entfernt.

Urheberrecht

Die durch die Hornung Group erstellten Inhalte und Werke auf diesen Seiten unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Jede Art der Verwertung außerhalb der Grenzen des Urheberrechts bedarf der schriftlichen Zustimmung.

Stand: Januar 2026
© Hornung Group. Alle Rechte vorbehalten.

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Hornung Group – Sascha Hornung (Einzelunternehmen)
Stand: Januar 2026

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der Hornung Group – Sascha Hornung und ihren Auftraggebern über Leistungen im Bereich:

  • Sanierung und Renovierung
  • Umbau, Modernisierung und Instandsetzung
  • Projektentwicklung und Umnutzung
  • Baukoordination und Bauleitung
  • Generalübernehmer- und Subunternehmerleistungen
  • Vermittlung von Handwerks- und Bauleistungen

Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt.

§ 2 Vertragsart und Leistungsstruktur

Hornung Group erbringt Leistungen wahlweise:

  • als Generalunternehmer / Auftragnehmer (Werkvertrag)
  • als Projektsteuerer / Berater
  • als Vermittler von Subunternehmen

Bei Einsatz von Subunternehmern bleibt Hornung Group Vertragspartner, sofern nicht ausdrücklich eine reine Vermittlung vereinbart wurde.

Im Falle reiner Vermittlung kommt der Vertrag ausschließlich zwischen Auftraggeber und ausführendem Unternehmen zustande.

§ 3 Angebote, Kalkulation & Leistungsumfang

Alle Angebote sind freibleibend und basieren auf:

  • Besichtigungen
  • Planunterlagen
  • Angaben des Auftraggebers

Abweichungen durch:

  • versteckte Mängel (z. B. Feuchtigkeit, Statik, Leitungen)
  • unvorhersehbare bauliche Gegebenheiten
  • behördliche Auflagen

berechtigen zur Nachkalkulation und Preisanpassung.

Zusatzleistungen werden gesondert berechnet.

§ 4 Preise & Zahlungsbedingungen

Sofern nicht anders vereinbart:

  • 50–75 % Anzahlung bei Auftragserteilung
  • weitere Abschläge nach Baufortschritt (z. B. nach 3 und 6 Wochen)
  • Restzahlung innerhalb von 3 Werktagen nach Abnahme

Bei größeren Projekten:

  • Abschlagszahlungen gemäß Baufortschritt (§ 632a BGB)

Bei Zahlungsverzug:

  • sofortiger Baustopp
  • Verzugszinsen gemäß § 288 BGB
  • Geltendmachung weiterer Schäden

§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber verpflichtet sich:

  • vollständige und richtige Angaben zu machen
  • Zugang zum Objekt sicherzustellen
  • notwendige Genehmigungen bereitzustellen
  • Entscheidungen rechtzeitig zu treffen

Verzögerungen durch den Auftraggeber führen zu:

  • Terminverschiebungen
  • Mehrkosten

§ 6 Termine & Bauzeit

Bauzeiten sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich garantiert.

Verzögerungen durch:

  • Materialengpässe
  • Witterung
  • Behörden
  • Subunternehmer

berechtigen nicht zu Schadensersatz.

§ 7 Abnahme (sehr wichtig im Bau!)

Die Leistung gilt als abgenommen:

  • bei ausdrücklicher Abnahme
  • oder wenn keine Mängel innerhalb von 5 Werktagen angezeigt werden
  • oder bei Nutzung des Objekts

Teilabnahmen sind zulässig.

§ 8 Gewährleistung

Es gelten die gesetzlichen Vorschriften des Werkvertragsrechts.

WICHTIG für dich:

  • Gewährleistung grundsätzlich 5 Jahre bei Bauleistungen (§ 634a BGB)
  • bei reinen Reparaturen / kleineren Arbeiten: 1 Jahr möglich (vertraglich vereinbar)

Keine Gewährleistung für:

  • Altbausubstanz / Bestandsrisiken
  • verdeckte Mängel außerhalb des Leistungsumfangs
  • Eigenleistungen des Auftraggebers

§ 9 Haftung

Hornung Group haftet:

  • uneingeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit
  • bei einfacher Fahrlässigkeit nur bei wesentlichen Vertragspflichten

Haftung ist begrenzt auf den typisch vorhersehbaren Schaden, maximal auf den Auftragswert.

Keine Haftung für:

  • Planungsfehler Dritter
  • Verzögerungen durch Behörden
  • Leistungen von Subunternehmern bei reiner Vermittlung

§ 10 Subunternehmer & Fremdleistungen

Hornung Group ist berechtigt, Subunternehmer einzusetzen.

Für deren Leistungen haftet Hornung Group nur im Rahmen des jeweiligen Vertragsmodells:

  • bei eigenem Werkvertrag → Haftung im gesetzlichen Rahmen
  • bei Vermittlung → keine Haftung

§ 11 Änderungen & Zusatzleistungen

Änderungen während der Bauphase:

  • werden gesondert berechnet
  • führen zu Anpassung von Preis und Bauzeit

Mündliche Absprachen sind nur gültig bei schriftlicher Bestätigung.

§ 12 Baustelle & Sicherheit

Der Auftraggeber stellt sicher:

  • Zugang zur Baustelle
  • sichere Arbeitsbedingungen

Hornung Group haftet nicht für:

  • Diebstahl auf Baustellen
  • Schäden durch Dritte

§ 13 Kündigung / Vertragsbeendigung

Bei Kündigung durch den Auftraggeber:

  • Vergütung für bereits erbrachte Leistungen
  • zzgl. entgangener Gewinn

Hornung Group kann kündigen bei:

  • Zahlungsverzug
  • fehlender Mitwirkung

§ 14 Urheberrecht

Alle Planungen, Konzepte und Ausarbeitungen bleiben Eigentum der Hornung Group.

§ 15 Datenschutz

Daten werden gemäß DSGVO verarbeitet und nur projektbezogen weitergegeben.

§ 16 Gerichtsstand & Recht

Gerichtsstand für Kaufleute: Hanau am Main
Es gilt deutsches Recht

§ 17 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.

Stand: Januar 2026
© Hornung Group. Alle Rechte vorbehalten.

Information icon

Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen

Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.