Rechtliche Hinweise - Hornung Group

Impressum

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Unser Impressum gilt für die Website www.hornung-group.de sowie für alle zugehörigen Online-Verzeichnisse und Social-Media-Kanäle.

Angaben gemäß § 5 TMG

Hornung Group
Inhaber: Sascha Hornung (Einzelunternehmer)

Wilhelm-Fischer-Straße 18
63454 Hanau

Kontakt

Telefon: 06181 – 3060188
E-Mail: info@hornung-group.de
Website: www.hornung-group.de

Umsatzsteuer-ID

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz:
DE344744742

Angaben zur Berufshaftpflichtversicherung 

Name und Sitz des Versicherers:
Gothaer Allgemeine Versicherung AG
Geltungsraum der Versicherung: Deutschland

Geralunternehmer

Geltungsraum der Versicherung:
Deutschland

Redaktionell Verantwortlicher

Hornung Group
Sascha Hornung (Einzelunternehmer)

Wilhelm-Fischer-Straße 18
63454 Hanau

EU-Streitschlichtung

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit:
https://ec.europa.eu/consumers/odr

Unsere E-Mail-Adresse finden Sie im obigen Impressum.

Verbraucherstreitbeilegung / Universalschlichtungsstelle

Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Haftung für Inhalte

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Urheberrecht

Die durch die Hornung Group erstellten Inhalte und Werke auf diesen Seiten unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Jede Art der Verwertung außerhalb der Grenzen des Urheberrechts bedarf der schriftlichen Zustimmung.

Stand: Januar 2026
© Hornung Group. Alle Rechte vorbehalten.

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Hornung Group – Sascha Hornung (Einzelunternehmen)
Stand: Januar 2026

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen zwischen der Hornung Group – Sascha Hornung und ihren Auftraggebern.

Dies betrifft insbesondere Leistungen in den Bereichen:

  • Sanierung und Renovierung
  • Umbau, Modernisierung und Instandsetzung
  • Projektentwicklung und Umnutzung
  • Baukoordination und Bauleitung
  • Generalunternehmer- und Subunternehmerleistungen
  • Vermittlung von Handwerks- und Bauleistungen
  • Objektserviceleistungen
  • Abriss-, Rückbau- und Entkernungsarbeiten
  • Dienstleistungen rund um Immobilien und Bauprojekte

Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, sofern deren Geltung nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde.

 

§ 2 Vertragsart und Leistungsstruktur

Hornung Group erbringt Leistungen wahlweise:

  • als Generalunternehmer / Auftragnehmer
  • als Projektsteuerer / Baukoordinator
  • als Berater
  • als Vermittler von Fremd- und Subunternehmen

Bei Einsatz von Nachunternehmern bleibt Hornung Group Vertragspartner, sofern nicht ausdrücklich eine reine Vermittlung vereinbart wurde.

Im Falle einer reinen Vermittlung kommt der Vertrag ausschließlich zwischen Auftraggeber und ausführendem Unternehmen zustande.

 

§ 2a Eigenverantwortung von Subunternehmern / Nachunternehmern

Soweit Hornung Group Subunternehmer oder Nachunternehmer einsetzt, handeln diese grundsätzlich als eigenständige Unternehmer auf eigene Rechnung und Verantwortung.

Die eingesetzten Unternehmen sind insbesondere selbst verantwortlich für:

  • ordnungsgemäße Gewerbeanmeldung
  • Eintragung bei der Handwerkskammer, soweit erforderlich
  • Anmeldung bei der zuständigen Berufsgenossenschaft
  • Einhaltung sämtlicher steuerrechtlicher Verpflichtungen
  • ordnungsgemäße Abführung von Sozialabgaben
  • Einhaltung arbeitsrechtlicher Vorschriften
  • Vorliegen notwendiger Genehmigungen, Zulassungen und Versicherungen

Hornung Group ist berechtigt, entsprechende Nachweise jederzeit anzufordern.

Hierzu zählen insbesondere:

  • Freistellungsbescheinigung gemäß § 48b EStG
  • Nachweis gemäß § 13b UStG
  • Gewerbeanmeldung
  • Betriebshaftpflichtversicherung
  • BG-Anmeldung
  • Handwerkskarten / Meisterbriefe, soweit gesetzlich erforderlich

Der jeweilige Nachunternehmer versichert ausdrücklich, nicht scheinselbstständig tätig zu sein und seine Leistungen als eigenständiger Unternehmer zu erbringen.

Eine Eingliederung in den Betrieb der Hornung Group erfolgt nicht.

 

§ 2b Vermittlung von Leistungen / Fremdunternehmen

Soweit Hornung Group Leistungen lediglich vermittelt, kommt der Vertrag ausschließlich zwischen Auftraggeber und ausführendem Unternehmen zustande.

Hornung Group übernimmt in diesem Fall insbesondere keine Haftung für:

  • Ausführung
  • Termine
  • Qualität
  • Preise
  • Gewährleistung
  • Schäden
  • steuerliche Behandlung der Leistungen
  • Einhaltung öffentlich-rechtlicher Vorschriften

Ansprüche sind unmittelbar gegenüber dem ausführenden Unternehmen geltend zu machen.

 

§ 3 Angebote, Kalkulation & Leistungsumfang

Alle Angebote sind freibleibend und basieren auf:

  • Besichtigungen
  • Planunterlagen
  • Angaben des Auftraggebers
  • sichtbaren Gegebenheiten vor Ort

Abweichungen durch:

  • versteckte Mängel
  • Feuchtigkeit
  • unbekannte Leitungsverläufe
  • statische Probleme
  • Schadstoffe
  • behördliche Auflagen
  • Materialpreisänderungen
  • unvorhersehbare bauliche Gegebenheiten

berechtigen zur Nachkalkulation und Preisanpassung.

Zusatzleistungen werden gesondert berechnet.

 

§ 4 Preise & Zahlungsbedingungen

Sofern nicht anders schriftlich vereinbart gilt:

  • 50–75 % Anzahlung bei Auftragserteilung
  • weitere Abschlagszahlungen nach Baufortschritt
  • Restzahlung innerhalb von 3 Werktagen nach Abnahme

Bei größeren Projekten erfolgen Abschlagszahlungen gemäß § 632a BGB.

Zahlungen sind ohne Abzug sofort fällig.

Bei Zahlungsverzug ist Hornung Group berechtigt:

  • Arbeiten sofort einzustellen
  • Lieferungen zurückzuhalten
  • Verzugszinsen gemäß § 288 BGB geltend zu machen
  • weitere Schäden geltend zu machen

 

§ 4a Steuerliche Behandlung / Reverse-Charge-Verfahren

Soweit gesetzlich zulässig, können Leistungen gemäß § 13b UStG im Reverse-Charge-Verfahren abgerechnet werden.

Der Auftraggeber bestätigt in diesem Fall, selbst nachhaltig Bauleistungen zu erbringen und die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür zu erfüllen.

Der Auftraggeber haftet für die Richtigkeit seiner Angaben.

 

§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber verpflichtet sich:

  • vollständige und richtige Angaben zu machen
  • Zugang zum Objekt sicherzustellen
  • notwendige Genehmigungen bereitzustellen
  • Strom und Wasser bereitzustellen
  • Entscheidungen rechtzeitig zu treffen

Verzögerungen durch den Auftraggeber führen zu:

  • Terminverschiebungen
  • Verlängerung der Bauzeit
  • Mehrkosten

 

§ 6 Termine & Bauzeit

Angegebene Bauzeiten und Termine sind unverbindlich, sofern diese nicht ausdrücklich schriftlich garantiert wurden.

Verzögerungen durch:

  • Materialengpässe
  • Witterung
  • Krankheit
  • Behörden
  • Lieferanten
  • Subunternehmer
  • höhere Gewalt

berechtigen nicht zu Schadensersatzansprüchen.

 

§ 7 Abnahme

Die Leistung gilt als abgenommen:

  • bei ausdrücklicher Abnahme
  • bei Ingebrauchnahme / Nutzung
  • wenn keine wesentlichen Mängel innerhalb von 5 Werktagen schriftlich angezeigt werden

Teilabnahmen sind zulässig.

Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.

 

§ 8 Gewährleistung

Es gelten die gesetzlichen Vorschriften des Werkvertragsrechts.

Soweit gesetzlich zulässig gilt:

  • 5 Jahre Gewährleistung bei Bauleistungen
  • 1 Jahr Gewährleistung bei Reparatur-, Wartungs- oder Kleinleistungen, sofern vertraglich vereinbart

Keine Gewährleistung besteht insbesondere für:

  • Altbausubstanz
  • versteckte Mängel außerhalb des Leistungsumfangs
  • Eigenleistungen des Auftraggebers
  • Material des Auftraggebers
  • bestehende Vorschäden

 

§ 8a Bestandsgebäude / Altbaurisiko

Bei Arbeiten an Bestandsimmobilien oder Altbauten können versteckte Mängel oder Schäden vorhanden sein, die vor Beginn der Arbeiten nicht vollständig erkennbar sind.

Hornung Group übernimmt keine Haftung für:

  • unbekannte Leitungsverläufe
  • verdeckte Feuchtigkeitsschäden
  • Schimmel innerhalb bestehender Bausubstanz
  • Altlasten
  • statische Risiken
  • nicht erkennbare Vorschäden

Hierdurch entstehender zusätzlicher Aufwand wird gesondert vergütet.

 

§ 8b Feuchtigkeits-, Schimmel- und bauphysikalische Risiken

Bei Feuchtigkeits-, Schimmel-, Kondensat- oder bauphysikalischen Schadensbildern übernimmt Hornung Group ausschließlich die Haftung für die unmittelbar ausgeführten Leistungen innerhalb des vereinbarten Leistungsumfangs.

Keine Haftung wird übernommen für:

  • erneute Schimmelbildung
  • erneute Feuchtigkeit
  • Kondensatbildung
  • bauphysikalische Folgewirkungen
  • Wärmebrücken
  • konstruktive Ursachen
  • Mängel am Gemeinschaftseigentum
  • Fenster-, Fassaden- oder Abdichtungssysteme außerhalb des vereinbarten Leistungsumfangs

Soweit die Ursache der Schadensproblematik konstruktiver, bauphysikalischer oder gemeinschaftseigentumsbezogener Natur ist, kann eine dauerhafte Beseitigung der Ursachen nicht zugesichert werden.

§ 8c Bestandssituation / verdeckte Installationen

Bei Arbeiten an Badezimmern, Sanitäranlagen sowie Bestandsleitungen können verdeckte Schäden, Feuchtigkeit, Rohrleitungsprobleme, mangelhafte Abdichtungen, unzulässige Vorarbeiten oder sonstige nicht erkennbare Mängel vorhanden sein.

Hornung Group übernimmt keine Haftung für vorbestehende Schäden oder Mängel außerhalb des ausdrücklich vereinbarten Leistungsumfangs.

Werden im Zuge der Arbeiten zusätzliche Schäden, Undichtigkeiten, Feuchtigkeitsprobleme, Rohrschäden, mangelhafte Abdichtungen oder nicht fachgerechte Vorinstallationen festgestellt, werden hierdurch erforderliche Zusatzleistungen gesondert berechnet.

§ 8d Wartungsfugen / Silikonfugen

Silikon- und Acrylfugen gelten als Wartungsfugen und unterliegen nutzungs-, feuchtigkeits- sowie bewegungsbedingtem Verschleiß.

Für spätere Rissbildungen, Verfärbungen, Ablösungen oder erneuten Wartungsbedarf an Wartungsfugen wird keine dauerhafte Gewährleistung übernommen, soweit gesetzlich zulässig.

§ 8e Materialabweichungen / Chargen

Bei Fliesen, Naturstein, Vinyl, Holz, Sanitärprodukten, Farben und sonstigen Materialien können produktions- oder chargenbedingte Farb-, Struktur- oder Maßabweichungen auftreten.

Geringfügige Abweichungen stellen keinen Mangel dar, sofern die Gebrauchstauglichkeit nicht beeinträchtigt wird.

§ 9 Haftung

Hornung Group haftet:

  • uneingeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit
  • bei einfacher Fahrlässigkeit nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten

Die Haftung ist auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden sowie maximal auf den jeweiligen Auftragswert begrenzt.

 

§ 9a Haftungsbegrenzung

Die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder Betriebsunterbrechungen wird ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

Keine Haftung besteht insbesondere für:

  • Planungsfehler Dritter
  • behördliche Verzögerungen
  • Lieferengpässe
  • Leistungen reiner Vermittlungsfirmen
  • Schäden durch Dritte

 

§ 10 Subunternehmer & Fremdleistungen

Hornung Group ist berechtigt, Subunternehmer einzusetzen.

Für deren Leistungen haftet Hornung Group ausschließlich im gesetzlichen Rahmen und nur soweit ein eigener Werkvertrag besteht.

Bei reiner Vermittlung besteht keine Haftung.

 

§ 11 Änderungen & Zusatzleistungen

Änderungen während der Bauphase:

  • werden gesondert berechnet
  • führen zu Anpassung von Preis und Bauzeit

Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.

 

§ 12 Baustelle & Sicherheit

Der Auftraggeber stellt sicher:

  • freien Zugang zur Baustelle
  • sichere Arbeitsbedingungen
  • erforderliche Genehmigungen
  • ausreichende Strom- und Wasserversorgung

Hornung Group haftet nicht für:

  • Diebstahl
  • Vandalismus
  • Schäden durch Dritte
  • Schäden durch ungesicherte Baustellenbereiche des Auftraggebers

 

§ 12a Baustellenorganisation / Verkehrssicherung

Soweit Hornung Group nicht ausdrücklich mit der vollständigen Baustellenkoordination beauftragt wurde, verbleibt die allgemeine Verkehrssicherungspflicht beim Auftraggeber.

 

§ 13 Kündigung / Vertragsbeendigung

Bei Kündigung durch den Auftraggeber besteht Anspruch auf:

  • Vergütung bereits erbrachter Leistungen
  • Ersatz bereits bestellter Materialien
  • entgangenen Gewinn

Hornung Group ist berechtigt den Vertrag außerordentlich zu kündigen bei:

  • Zahlungsverzug
  • fehlender Mitwirkung
  • Gefährdung von Mitarbeitern
  • Sicherheitsmängeln

 

§ 13a Leistungsverweigerungsrecht

Hornung Group ist berechtigt Leistungen zurückzuhalten oder Baustellen stillzulegen sofern:

  • Abschlagszahlungen nicht fristgerecht erfolgen
  • Unterlagen fehlen
  • Genehmigungen fehlen
  • Sicherheitsmängel bestehen
  • Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers bestehen

Hieraus entstehende Verzögerungen gehen nicht zu Lasten der Hornung Group.

 

§ 14 Urheberrecht

Sämtliche Planungen, Konzepte, Angebote, Kalkulationen und Ausarbeitungen bleiben geistiges Eigentum der Hornung Group.

Eine Weitergabe oder Nutzung ohne Zustimmung ist unzulässig.

 

§ 15 Datenschutz

Personenbezogene Daten werden gemäß DSGVO verarbeitet und ausschließlich projektbezogen verwendet.

 

§ 16 Gerichtsstand & Recht

Gerichtsstand für Kaufleute ist Hanau am Main.

Es gilt ausschließlich deutsches Recht.

 

§ 17 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

 

§ 18 Schlussbestimmungen

Nebenabreden bestehen nicht.

Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform.

Stand: Januar 2026
© Hornung Group. Alle Rechte vorbehalten.

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