Impressum
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Unser Impressum gilt für die Website www.hornung-group.de sowie für alle zugehörigen Online-Verzeichnisse und Social-Media-Kanäle.
Angaben gemäß § 5 TMG
Hornung Group
Inhaber: Sascha Hornung (Einzelunternehmer)
Wilhelm-Fischer-Straße 18
63454 Hanau
Kontakt
Telefon: 06181 – 3060188
E-Mail: info@hornung-group.de
Website: www.hornung-group.de
Umsatzsteuer-ID
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz:
DE344744742
Angaben zur Berufshaftpflichtversicherung
Name und Sitz des Versicherers:
Hiscox Versicherungen
Bernhard-Wicki-Str. 3
80636 München
Geltungsraum der Versicherung:
Deutschland
Redaktionell Verantwortlicher
Hornung Group
Sascha Hornung (Einzelunternehmer)
Wilhelm-Fischer-Straße 18
63454 Hanau
EU-Streitschlichtung
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit:
https://ec.europa.eu/consumers/odr
Unsere E-Mail-Adresse finden Sie im obigen Impressum.
Verbraucherstreitbeilegung / Universalschlichtungsstelle
Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
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Urheberrecht
Die durch die Hornung Group erstellten Inhalte und Werke auf diesen Seiten unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Jede Art der Verwertung außerhalb der Grenzen des Urheberrechts bedarf der schriftlichen Zustimmung.
Stand: Januar 2026
© Hornung Group. Alle Rechte vorbehalten.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Hornung Group – Sascha Hornung (Einzelunternehmen)
Stand: Januar 2026
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der Hornung Group – Sascha Hornung und ihren Auftraggebern über Leistungen im Bereich:
- Sanierung und Renovierung
- Umbau, Modernisierung und Instandsetzung
- Projektentwicklung und Umnutzung
- Baukoordination und Bauleitung
- Generalübernehmer- und Subunternehmerleistungen
- Vermittlung von Handwerks- und Bauleistungen
Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt.
§ 2 Vertragsart und Leistungsstruktur
Hornung Group erbringt Leistungen wahlweise:
- als Generalunternehmer / Auftragnehmer (Werkvertrag)
- als Projektsteuerer / Berater
- als Vermittler von Subunternehmen
Bei Einsatz von Subunternehmern bleibt Hornung Group Vertragspartner, sofern nicht ausdrücklich eine reine Vermittlung vereinbart wurde.
Im Falle reiner Vermittlung kommt der Vertrag ausschließlich zwischen Auftraggeber und ausführendem Unternehmen zustande.
§ 3 Angebote, Kalkulation & Leistungsumfang
Alle Angebote sind freibleibend und basieren auf:
- Besichtigungen
- Planunterlagen
- Angaben des Auftraggebers
Abweichungen durch:
- versteckte Mängel (z. B. Feuchtigkeit, Statik, Leitungen)
- unvorhersehbare bauliche Gegebenheiten
- behördliche Auflagen
berechtigen zur Nachkalkulation und Preisanpassung.
Zusatzleistungen werden gesondert berechnet.
§ 4 Preise & Zahlungsbedingungen
Sofern nicht anders vereinbart:
- 50–75 % Anzahlung bei Auftragserteilung
- weitere Abschläge nach Baufortschritt (z. B. nach 3 und 6 Wochen)
- Restzahlung innerhalb von 3 Werktagen nach Abnahme
Bei größeren Projekten:
- Abschlagszahlungen gemäß Baufortschritt (§ 632a BGB)
Bei Zahlungsverzug:
- sofortiger Baustopp
- Verzugszinsen gemäß § 288 BGB
- Geltendmachung weiterer Schäden
§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber verpflichtet sich:
- vollständige und richtige Angaben zu machen
- Zugang zum Objekt sicherzustellen
- notwendige Genehmigungen bereitzustellen
- Entscheidungen rechtzeitig zu treffen
Verzögerungen durch den Auftraggeber führen zu:
- Terminverschiebungen
- Mehrkosten
§ 6 Termine & Bauzeit
Bauzeiten sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich garantiert.
Verzögerungen durch:
- Materialengpässe
- Witterung
- Behörden
- Subunternehmer
berechtigen nicht zu Schadensersatz.
§ 7 Abnahme (sehr wichtig im Bau!)
Die Leistung gilt als abgenommen:
- bei ausdrücklicher Abnahme
- oder wenn keine Mängel innerhalb von 5 Werktagen angezeigt werden
- oder bei Nutzung des Objekts
Teilabnahmen sind zulässig.
§ 8 Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Vorschriften des Werkvertragsrechts.
WICHTIG für dich:
- Gewährleistung grundsätzlich 5 Jahre bei Bauleistungen (§ 634a BGB)
- bei reinen Reparaturen / kleineren Arbeiten: 1 Jahr möglich (vertraglich vereinbar)
Keine Gewährleistung für:
- Altbausubstanz / Bestandsrisiken
- verdeckte Mängel außerhalb des Leistungsumfangs
- Eigenleistungen des Auftraggebers
§ 9 Haftung
Hornung Group haftet:
- uneingeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit
- bei einfacher Fahrlässigkeit nur bei wesentlichen Vertragspflichten
Haftung ist begrenzt auf den typisch vorhersehbaren Schaden, maximal auf den Auftragswert.
Keine Haftung für:
- Planungsfehler Dritter
- Verzögerungen durch Behörden
- Leistungen von Subunternehmern bei reiner Vermittlung
§ 10 Subunternehmer & Fremdleistungen
Hornung Group ist berechtigt, Subunternehmer einzusetzen.
Für deren Leistungen haftet Hornung Group nur im Rahmen des jeweiligen Vertragsmodells:
- bei eigenem Werkvertrag → Haftung im gesetzlichen Rahmen
- bei Vermittlung → keine Haftung
§ 11 Änderungen & Zusatzleistungen
Änderungen während der Bauphase:
- werden gesondert berechnet
- führen zu Anpassung von Preis und Bauzeit
Mündliche Absprachen sind nur gültig bei schriftlicher Bestätigung.
§ 12 Baustelle & Sicherheit
Der Auftraggeber stellt sicher:
- Zugang zur Baustelle
- sichere Arbeitsbedingungen
Hornung Group haftet nicht für:
- Diebstahl auf Baustellen
- Schäden durch Dritte
§ 13 Kündigung / Vertragsbeendigung
Bei Kündigung durch den Auftraggeber:
- Vergütung für bereits erbrachte Leistungen
- zzgl. entgangener Gewinn
Hornung Group kann kündigen bei:
- Zahlungsverzug
- fehlender Mitwirkung
§ 14 Urheberrecht
Alle Planungen, Konzepte und Ausarbeitungen bleiben Eigentum der Hornung Group.
§ 15 Datenschutz
Daten werden gemäß DSGVO verarbeitet und nur projektbezogen weitergegeben.
§ 16 Gerichtsstand & Recht
Gerichtsstand für Kaufleute: Hanau am Main
Es gilt deutsches Recht
§ 17 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
